Der zum Zwecke der Prozeßverschleppung gestellte Beweisantrag und seine strafprozessuale Behandlung
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Der Mißbrauch von Prozeßrechten ist so alt, wie diese selbst. Dabei birgt vor allem der Mißbrauch von Beweisanträgen eine Gefahr für die Effektivität der Strafrechtspflege. Ziel der Untersuchung ist die Analyse der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozeßverschleppung, dem Hauptmotiv des Mißbrauchs, gerechtfertigt erscheint. Die besondere Problematik ergibt sich hierbei daraus, daß zur Feststellung einer Verschleppungsabsicht nicht allein objektive Kriterien herangezogen werden können, sondern auch verfahrensfremde Intentionen des Antragstellers nachgewiesen werden müssen. Zentrale Bedeutung für die Suche nach geeigneten Indizien kommt in diesem Rahmen dem Verbot der Beweisantizipation sowie dem Verhältnis von Beweisantragsrecht und Sachaufklärungspflicht zu.
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