Der Wittelsbacher Ausgleichsfonds
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Nach langen Verhandlungen nahm der Bayerische Landtag im März 1923 das Gesetz über die Errichtung des Wittelsbacher Ausgleichsfonds (WAF) an. Ausgangspunkt war der anerkannte Rechtsanspruch des ehemaligen Königshauses auf Entschädigungen für verlorenes Hausvermögen. Zugleich waren beide Seiten daran interessiert, die umfangreichen, unermesslich wertvollen Kunstsammlungen der Wittelsbacher für die Öffentlichkeit zu sichern. Bis heute zählen sie zu den Kernbeständen der staatlichen Museen. Mit der Gründung des WAF wurden zwei Stiftungszwecke definiert: die dauerhafte Sicherung der Kunstschätze für die Öffentlichkeit sowie die Erwirtschaftung von Erträgen, um den Unterhalt der Familienmitglieder zu gewährleisten.
Erstmals wird die wechselvolle Geschichte der Stiftung von ihrer Gründung bis in die Gegenwart umfassend dargestellt. Zahlreiche zentrale Stücke aus den Beständen des WAF illustrieren den Band in hochwertigen Abbildungen.
Erscheint im Juni