Der Wegfall der Geschäftsgrundlage im öffentlichen Recht
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Der im Zivilrecht entwickelte Grundsatz des Wegfalls der Geschäftsgrundlage hat durch 60 I VwVfG seine gesetzliche Anerkennung für den öffentlich-rechtlichen Vertrag gefunden. Der Gesetzgeber hat jedoch die Voraussetzungen und Rechtsfolgen dieses Rechtsinstituts sehr vage formuliert und daher die Gefahr erheblicher Anwendungsschwierigkeiten hervorgerufen. Um sich nicht in Widerspruch zum Grundsatz der Bindung der Vertragsparteien an den einmal geschlossenen Vertrag («pacta sunt servanda») zu setzen, ist daher eine sehr restriktive Anwendung des 60 I VwVfG dringend geboten.
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