Der vollständig automatisierte Erlass von Verwaltungsakten gem. § 35a VwVfG
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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 1, 3, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit dem 1. Januar 2017 können, rein theoretisch betrachtet, Verwaltungsverfahren ohne personelle Bearbeitung erlassen werden. In der Literatur wird ¿§ 35a VwVfG als Türöffner für vollautomatisch erlassene Verwaltungsakte¿ bezeichnet. Viele mögliche Anwendungsfelder bewegen sich allerdings auf einer Gradwanderung zwischen Fremdsteuerung, Überwachung und Datenschutz.
Die vorliegende Hausarbeit wird sich daher mit der durch § 35a VwVfG ermöglichten Verwaltungsautomatisierung befassen und daraus Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung entwickeln. Hierfür soll im Anschluss an die Einleitung ein grundlegendes Verständnis vom vollständig automatisierten Erlass durch technische Systeme geschaffen werden. Aufbauend wird es einen detaillierten Überblick des § 35a VwVfG geben, dieser wird auf die Regelungsvorbehalte und mögliche praktische Anwendungsfelder eingehen. Nachfolgend sollen mögliche Problemfelder behandelt werden, um in der Folge entsprechende Handlungsempfehlungen aufzuzeigen. Die Arbeit endet mit einem Ausblick und Fazit.
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