Der Vertragsgedanke im Strafprozeßrecht
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Für diese Studie wurde dem Autor der Walter-Kolb-Gedächtnispreis 1998 der Stadt Frankfurt am Main verliehen. Das Vertragsdenken ist tief in den Strafprozeß eingedrungen. Verfahrensprinzipien und allgemeine Gesetze bestimmen nicht länger Ablauf und Ergebnis des Verfahrens, sondern die Übereinkunft der Beteiligten im Einzelfall. Die Bestandsaufnahme des Verfassers beschränkt sich nicht auf Absprachen im Strafverfahren, sondern bezieht alle vertragsorientierten Normen und Institute ein. Gefordert wird eine klare Trennung des prinzipienorientierten Prozeßmodells und des vertragsorientierten Prozeßmodells. Nur so kann das kritische Potential des freiheitsgesetzlich begründeten Strafprozesses erhalten werden. Für das vertragsorientierte Verfahren ist zum Schutz des Beschuldigten als des schwächsten Handelspartners die Ablösung der bloßen Vertragsorientierung durch den Vertrag im Strafprozeß zu fordern.
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