Der Verhandlungsanspruch von Tarifparteien in Deutschland und England
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Die Arbeitskämpfe bei der Deutschen Bahn haben die Problematik der vermehrten Gewerkschaftskonkurrenz zu Tage treten lassen. Die Arbeit geht der Frage nach, ob zur Wahrung der Koalitionsfreiheit eine Formalisierung der Tarifverhandlungsphase geboten ist. Hierbei wird ein Blick nach England geworfen, wo ein Verhandlungsanspruch von Gewerkschaften im Employment Relations Act 2004 gesetzlich verankert wurde. Die Arbeit zeigt auf, dass für die Entschärfung von Gewerkschaftskonkurrenz Verhandlungsansprüche auch in Deutschland ein taugliches Ordnungsinstrument sind. Es wird dargelegt, dass sich eine Verhandlungsobliegenheit für etablierte Koalitionen aus Art. 9 Abs. 3 GG ergibt.
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