Der Verbraucherdarlehensvertrag
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Im Verbraucherdarlehensrecht hat der europäische Gesetzgeber mit der im Jahre 2008 erlassenen und im Jahre 2010 in Deutschland in Kraft getretenen Verbraucherkreditrichtlinie den Bereich der Konsumentenkredite harmonisiert. Der damals ausgesparte Bereich der Immobiliarkredite wurde mit der im Jahr 2014 erlassenen Wohnimmobilienkreditrichtlinie geregelt. Das Umsetzungsgesetz ist in Deutschland am 21. März 2016 in Kraft getreten.Die Ausführungen in der Neuauflage sind darauf ausgerichtet, den derzeitigen Kenntnisstand zur Umsetzung des neuen Verbraucherdarlehensrechts wiederzugeben. Die Darstellung berücksichtigt die Gesetzesmaterialien zum Verbraucherdarlehensrecht ebenso wie bereits vorhandene juristische Literatur und Rechtsprechung zum bisherigen Verbraucherkreditrecht. Erkenntnisse zu Auslegungsfragen beruhen teils auch auf Erörterungen mit den zuständigen Mitarbeitern in den Bundesministerien. Stellungnahmen zu vielen Detailfragen resultieren regelmäßig aus entsprechenden Diskussionen dieser Probleme im Rahmen von Arbeitskreissitzungen, in welche sich Mitgliedsinstitute, verbundene Unternehmen, Regionalverbände, die Rechenzentralen und Zentralbanken mit viel Engagement und vielen zusätzlichen Stunden eingebracht haben.
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