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Der Vater. Bedeutung und Funktionen für das Kind und die Vater-Kind-Beziehung

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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Pädagogik - Pädagogische Soziologie, Note: 2, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (Institut für Erziehungswissenschaften), Veranstaltung: Väter-Söhne-Männliche Sozialisation, 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: "Ein Vater ist der männliche Elternteil eines Kindes. Darunter wird zumeist der biologische Vater (Genitor) verstanden, aber auch ein nicht notwendigerweise biologisch verwandter Mann kann diese Rolle übernehmen ("sozialer Vater")." (de.wikipedia.org) Primär wird mit dem Begriff Vater meist der biologische Vater assoziiert (vgl. Grieser 1998, S. 12), der "an der Zeugung eines Kindes beteiligte Mann." (Brockhaus 1994, S. 73) Doch auch ein Mann, der nicht diese Vorraussetzung erfüllt, kann ein Vater sein, z. B. ein Adoptiv- oder Pflegevater oder ein Stiefvater. Ein Mann, der einem Kind nahe steht, es erzieht, für sein Wohlergehen sorgt, ist sein Vater, ganz egal, ob er biologisch der Vater ist oder nicht. Diese Assoziation mit dem biologischen Vater ist eine relativ neue Tendenz. Bis vor einigen Jahrzehnten war es noch nicht möglich, die biologische Vaterschaft zu beweisen. Bis zu den ersten Vaterschaftstests war eine Vaterschaft niemals erwiesen, sie beruhte immer nur auf dem Glauben, der Vater zu sein. Außerdem entsteht während der Schwangerschaft nicht eine so intensive Beziehung zwischen Vater und Kind, wie zwischen Mutter und Kind. Dadurch ist eine Vater-Kind-Beziehung nicht einfach. Obwohl wir Vaterschaft mit der Biologie verbinden, ist es nicht sie, die einen Mann zum Vater in unserem Sinne macht, sondern die Kultur. Dadurch, dass es in unserer Kultur üblich ist, dass der Mann sich um seinen Nachwuchs kümmert, wird er zum Vater, nicht nur, weil er es gezeugt hat. (vgl. Grieser 1998, S. 11) Bei uns ist die Vaterschaft gesetzlich klar geregelt. (vgl. ebd., S. 16) Vater kann man im biologischen und/oder im juristischen Sinn sein. (vgl. Schneider 1989, S. 15) Der Mann, der juristisch gesehen der Vater eines Kindes ist, besitzt rechtliche, soziale, ökonomische und politische Vorrechte. (vgl. Brockhaus 1994, S. 73)
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