Der Staat der Autonomen Gemeinschaften in Spanien
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Spanien ist in den zurückliegenden Jahren zu den föderal strukturierten Demokratien gestoßen. Die politische Dezentralisierung war Teil des De mokratisierungsprozesses, in welchem das seit dem Bürgerkrieg (1936- 1939) autoritär regierte Land politisch Anschluß an das demokratische Eu ropa gewann. Im Beitritt Spaniens zur Europäischen Gemeinschaft im Jahre 1986 ist dies sinnflillig zum Ausdruck gekommen. Triebkräfte beider Entwicklungen, der demokratischen und der födera len, waren die "historischen Nationalitäten", vor allem Basken und Katala nen, die bereits unter der ll. Republik (1931-1936) Autonomiestatute er kämpft hatten. Andere Regionen besaßen kaum wirkkräftige historische Be zugspunkte und ein viel geringeres regionales Bewußtsein. Diese Asymme trie hat den Prozeß und das bisherige Ergebnis der politischen Dezentralisie rung nachhaltig beeinflußt. Der Umwandlung des zentralistisch organisier ten Staates in ein föderales Gebilde lag kein fest umrissenes Modell zu grunde. Die Verfassung von 1978 regte die Dezentralisierung an, räumte freilich unterschiedliche Verfahren und Autonomiegrade ein, die der vorge gebenen Asymmetrie Rechnung tragen sollten. Über die anzustrebende fö derale Struktur des Landes schwieg sie sich aus. So blieb die Ausgestaltung des spanischen "Autonomiestaates" (dieser Begriff setzte sich in Politik und Wissenschaft durch) der politischen Dynamik, insbesondere dem Parteien wettbewerb überlassen. Der spanische Föderalismus entstand folglich in ei nem längeren Formierungsprozeß und kann hinsichtlich seiner Grundstruk tur noch nicht als abgeschlossen gelten. Immerhin ist ein Entwicklungssta dium erreicht, das bereits die historische Tragweite des Wandlungsprozes ses erkennen läßt.
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