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Der Staat als Rechtsordnung

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Die Klärung des Verhältnisses von Staat und Verfassung war und ist Gegenstand unzähliger Diskussionen. Es handelt sich um eine rechtlich wie politisch höchst bedeutende Fragestellung, was nicht zuletzt das Scheitern des Europäischen Verfassungsvertrages gezeigt hat. Gemeinhin wird unter einer Verfassung die rechtliche Grundordnung eines Staates verstanden. Dem liegt ein faktisches Staatsverständnis zugrunde, wonach der Staat Voraussetzung und Garant der Verfassung und des Rechts insgesamt ist. Ausgehend von Hans Kelsens normativer Rechtstheorie tritt der Autor dieser Annahme entgegen, indem er dessen Identitätsthese von Staat und Recht aufgreift. Im Zentrum steht der aus Kelsens neukantianischem Ansatz folgende Anspruch auf Methodenreinheit, der bis heute nichts von seiner Aktualität verloren hat. Eine generell-abstrakte juristische Interpretation von Staat und Verfassung bietet neben dem Vorteil sprachlich-begrifflicher Klarheit auch den Vorzug einer Entideologisierung des Rechts. Bereits die gegenwärtige europäische Rechtsordnung könnte als eine staatliche angesehen werden, ohne dass damit zugleich die Gefahr der Entstehung eines europäischen Superstaats verbunden wäre.
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