Der Schutz der Familie bei Insolvenz
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Die Wirkungen des Insolvenzverfahrens betreffen regelmäßig nicht nur den Schuldner selbst, sondern ebenso seine häufig von ihm finanziell abhängige Familie. Dies gilt gerade für seine minderjährigen Kinder, die außer Stande sind, selbst für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Innerhalb des Insolvenzverfahrens prallen demnach familiäre und soziale Interessen auf insolvenzrechtliche Regelungen, die vordergründig der Gläubigergleichbehandlung dienen.
Dem daraus resultierenden Spannungsverhältnis will die Verfasserin begegnen. Zu diesem Zweck untersucht sie umfassend den Schutz der Familie in der Insolvenz. Die Verfasserin geht der Frage nach, inwieweit die Eröffnung des Verfahrens die wirtschaftliche Lebensgrundlage der Familie sowie die Ehe des Schuldners tangiert und in welchem Ausmaß sich der Gesetzgeber dieser Thematik im Rahmen der Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 und in den späteren Gesetzesreformen angenommen hat. Sie untersucht zudem, inwieweit für den Schuldner im Vorfeld der Insolvenz Möglichkeiten bestehen, seine Angehörigen im Wege einer Asset Protection insolvenzfest abzusichern. Schwerpunktmäßig widmet sich die Verfasserin der Frage, ob es im Insolvenzverfahren eines ausgeprägteren Schutzes der Familie durch die Absicherung von Unterhaltsansprüchen bedarf. Zu diesem Zweck wird umfassend untersucht, welche Auswirkungen das Insolvenzverfahren auf bereits befriedigte, rückständige sowie laufende Unterhaltsansprüche hat, und ob der dahingehend vorhandene Schutz der Bedeutung des Unterhaltsanspruchs für die Existenzsicherung der Unterhaltsgläubiger gerecht wird.
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