Der Schuldenberg unter dem Grundgesetz
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Diskussionsbeitrag / Streitschrift aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, , Sprache: Deutsch, Abstract: Das Bundesverfassungsgericht hat in Bezug auf den in Deutschland aufgetürmten Schuldenberg die "mögliche Fehlerhaftigkeit einer über Jahrzehnte von den Regierungen im Zusammenwirken mit dem Parlament geübten Praxis des Haushaltsvollzuges" in Betracht gezogen. Namhafte ehemalige Verfassungsrichter haben das bestätigt und sprechen von einer "Dauerrechtsverletzung", die nichts anderes ist als ein permanenter Verfassungsbruch. Das kann unmöglich hingenommen werden.
Die nachfolgende Denk-Schrift greift dieses Problem auf und führt den Nachweis, dass auch nach der "Schuldenbremse" (von 2009) in verfassungswidriger Weise Jahr für Jahr Kredite zum Zwecke der Prolongierung der Alt-Schulden aufgenommen werden, die um ein Vielfaches den erlaubten Spielraum der Kreditaufnahmen nach Artikel 115 GG n.F. übersteigen.
Der "Finanzbericht 2015" des Bundesfinanzministeriums weist für die Jahre 2013-2018 jährliche Kreditaufnahmen zwischen 187 - 224 Mrd. aus (im HG 2016 geplant: 206 Mrd.), die den Rahmen der nach Art. 115 GG zulässigen "Einnahmen aus Krediten" (maximal 0, 35 % des BIP = ca. 11 - 19 Mrd.) deutlich sprengen.
Es wird hiermit an die Bundesregierung appelliert, diese verfassungswidrige "Praxis des Haushaltsvollzuges" aufzugeben und auf eine klare Verfassungslage zur angemessenen Behandlung der Alt-Kredite hinzuwirken.
An die Fraktionen der im Bundestag vertretenen Parteien wird appelliert, keine weiteren verfassungswidrigen Haushaltsgesetze zu verabschieden.
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