Der Rückzug von der Börse auf Antrag des Emittenten in Deutschland und in Frankreich
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Immer mehr Aktiengesellschaften in Frankreich und in Deutschland entscheiden sich für einen vollständigen Rückzug von der Börse oder wechseln von dem regulierten Markt in ein nichtreguliertes Marktsegment. Ursächlich hierfür sind die immer strenger werdenden börsenrechtlichen Publizitäts- und Transparenzpflichten und der zunehmend steigende Kostenaufwand. Angesichts der nur bruchstückhaft im Gesetz geregelten Anforderungen obliegt es in beiden Ländern derzeit der Rechtsprechung und der Börse bzw. dem Börsenbetreiber, die gegenläufigen Interessen miteinander in Einklang zu bringen und für ein Gleichgewicht zwischen Unternehmensinteresse und Anlegerschutz zu sorgen. Bislang wurde sowohl auf deutscher als auch auf französischer Seite versucht, dieses Gleichgewicht mithilfe von Austrittsrechten der dissentierenden Minderheitsaktionäre herzustellen. Nunmehr stellen aktuelle Urteile in beiden Ländern aus den Jahren 2012 und 2013 die Erforderlichkeit dieser Ausgleichsinstrumente in Frage und bringen neue Bewegung in die Börsenrückzugsdebatte. Die Darstellung und der Vergleich der Börsen- bzw. Kapitalmarktregeln beider Staaten, unterstützt durch einen zweisprachigen Anhang der wichtigsten Vorschriften, ermöglicht deutschen und französischen Rechts- und Unternehmensberatern einen länderübergreifenden Einblick in diese komplexe Materie.
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