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Der Rechtsschutz und die Mitteilungspflichten bei heimlichen strafprozessualen Zwangsmaßnahmen

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In den letzten Jahren sind durch eine Vielzahl neuer Eingriffsermächtigungen die Befugnisse zu heimlichen strafprozessualen Eingriffen vermehrt worden. Zu den dadurch aufgeworfenen Problemen gehört der Rechtsschutz gegen diese Maßnahmen und die Verpflichtung der Strafverfolgungsorgane, sie nach Erreichung des mit ihnen verfolgten Zwecks offen zu legen. Beide Fragen sind nur rudimentär gesetzlich geregelt. Die Arbeit untersucht, ob die bestehenden Bestimmungen ein gesetzgeberisches Konzept erkennen lassen und ob sie mit zwingenden verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind. Die im Mittelpunkt des ersten Teils stehende Untersuchung der Rechtsschutzmöglichkeiten berücksichtigt die in jüngerer Zeit in diesem Zusammenhang ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen. Der zweite Teil greift die Benachrichtigungsproblematik auf. Besondere Bedeutung gewinnt hierbei, daß grundsätzlich erst die Offenlegung der Eingriffe den Rechtsschutz der Betroffenen ermöglicht.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen

Preis

107,00 CHF

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