Der Rechtsgedanke bei Marx
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Betrachtet man die Forschungslage zum Werk von Karl Marx, sticht sofort ins Auge, dass vor allem dem Recht nur sehr wenig Beachtung geschenkt wird. Dies ist umso bemerkenswerter, da Marx zunächst noch als Student der Jurisprudenz mit den gesellschaftspolitischen Problemlagen seiner Zeit in Berührung trat und erst in der Folgezeit eine enge theoretische Verschränkung mit der Philosophie Hegels vollzog. Entgegen der bislang zumeist systematischen Betrachtungen des Rechts im Werk von Marx wählt diese Arbeit einen anderen Zugriff, indem sein Rechtsdenken ausgehend von seinen Wurzeln, der Hegel'schen Rechtsphilosophie und ihrer Weiterführung durch Eduard Gans, rekonstruiert und in seiner fortgehenden Entwicklung dargestellt wird. Dabei beschränkt sich die entwicklungsgeschichtliche Methode nicht auf die Hauptschriften des Oeuvres, sondern bezieht gerade auch die peripheren Werkteile mit ein. Zum ersten Mal liegt hier eine umfassende entwicklungsgeschichtliche Rekonstruktion des Rechtsdenkens vor, der es nicht nur gelingt, die beständige Relevanz des Rechts im Denken von Marx zu dokumentieren, sondern zugleich auch sein Festhalten an der Rechtsphilosophie Hegels samt ihres spezifischen Zusammenhangs von Recht und Freiheit.
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