Der Rechtsbegriff der «schweren Gesundheitsschädigung»
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Seit dem Sechsten Strafrechtsreformgesetz aus dem Jahre 1998 findet sich der unbestimmte Rechtsbegriff der «schweren Gesundheitsschädigung» an zahlreichen Stellen im Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs. Die Arbeit zeichnet die Entwicklung nach, die dieser Terminus in der Verwendung des Gesetzgebers nahm. Außerdem untersucht sie die Vereinbarkeit dieses Rechtsbegriffs mit dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgebot und versucht im Hauptteil nach kritischer Würdigung bereits vorhandener Ansätze eine eigenständige Konkretisierung, wobei der Rechtsbegriff als Typusbegriff verstanden wird. Diese Methodik führt zur Bildung eines umfangreichen Fallgruppenkatalogs anhand medizinischer Maßstäbe.
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