Der Radikalenerlass von 1972
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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Note: 2, Ludwig-Maximilians-Universität München (Neuere und Neueste Geschichte), Veranstaltung: PS Politik und Gesellschaft in der Reformära der Bundesrepublik 1966-1974, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der Zersplitterung der APO in linke Einzelgruppierungen aller Schattierungen, sah sich die Regierung dem Problem der politischen Polarisierung ausgesetzt. Nach dem Ende der Studentenproteste auf der Strasse, befürchtete man jetzt die Untergrabung des Staatsapparates durch den ¿ von Rudi Dutschke proklamierten ¿ ¿langen Marsch durch die Institutionen¿, bei dem die Veränderung des Systems von innen her, also durch die Besetzung öffentlicher Positionen und Institutionen, herbeigeführt werden sollte.
Um dieser Gefahr zu begegnen, forderte die Opposition, gerade vor dem Hintergrund des RAF-Terrorismus, ein hartes Durchgreifen des Staates, während die sozial-liberale Regierung auf gesellschaftspolitische Maßnahmen und Integration baute. Im weiteren Verlauf der Diskussion um die Extremistenfrage, geriet die SPD zunehmend unter den Druck der CDU/CSU, die ihr vorwarf, den Extremismus zu verharmlosen. Gerade im Zuge der sozial-liberalen Reform- und Neuen Ostpolitik, für die sie Unterstützung der Opposition brauchte, sah man sich dazu gezwungen, in der Extremistenproblematik den Konservativen entgegenzukommen.
Man einigte sich schließlich auf einen gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidenten der Bundesländer und des Bundeskanzlers über die ¿Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst¿, der am 28. Januar 1972 von den Regierungschefs der Länder und Bundeskanzler Willy Brandt unterschrieben und veröffentlicht wurde. Nachfolgend sollten in den einzelnen Bundesländern Richtlinien zur Umsetzung des Erlasses beschlossen werden. Entsprechend der politischen Couleur der Landesregierung wurde die Ausführung des Erlasses gehandhabt. Um nun zu einer bundesweit einheitlichen Handhabung zu kommen, wurden im Juli 1974, vom Bundesrat, und im Oktober 1975, von der Bundesregierung, Gesetzesentwürfe beschlossen, die jedoch beide scheiterten. Da man sich allerdings eine einheitliche Lösung für das Extremistenproblem erwünschte, wurde das Bundesverfassungsgericht damit betraut, ein Urteil zu fällen, das eine einheitliche, verfassungsgemäße Ausführung der Bestimmungen gewährleisten sollte. Dieses Urteil wurde am 22. Mai 1975 gefällt, brachte allerdings auch nicht die erwünschte Wirkung mit sich.
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