Der Prozess der Weiterentwicklung der Mindestanforderungen (MaH, MaIR, MaK) zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
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Fachbuch aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nach längererKonsultationsphase am 20. Dezember 2005 erstmals die Mindestanforderungen an dasRisikomanagement (MaRisk) veröffentlicht, die inzwischen durch das RS BaFin 5/2007 (1.MaRisk-Novelle), das RS BaFin 15/2009(BA) vom 14.08.2009 (2. MaRisk-Novelle) und dasRS BaFin 11/2010(BA) vom 15.12.2010 (3. MaRisk-Novelle) Neufassungen erfahren haben.Die BaFin betont in ihrem ersten Übersendungsschreiben an die Verbände derKreditwirtschaft1 vom 20.12.2005, dass vor allem die Mitwirkung des MaRisk-Fachgremiums dazu beigetragen hat, die Anforderungen an die Praxis anzupassen unddarüber hinaus zu flexibilisieren. Die MaRisk stellen darüber hinaus den "zentralen Baustein"für die neue qualitative Aufsicht in Deutschland dar und sollen einen Paradigmenwechseleinläuten von einer eher traditionell Regel-basierten Aufsicht zu einer Prinzipien-orientiertenAufsicht, der sowohl "Form und Stil der Regulierung als auch die bankaufsichtliche Praxisverändern wird." Die Entwicklung von einer eher quantitativ geprägten zu einer mehrqualitativen Bankenaufsicht dürfte mit diesem Schritt also weiter vorangekommen sein. Eswird auch darauf hingewiesen, dass den Instituten durch Öffnungsklauseln vielfältigeGestaltungsspielräume eingeräumt werden, die deren Eigenverantwortung stärken. Es wirdauch erwartet, dass die neue Aufsichtsphilosophie dann erfolgreich sein wird, wenn diegegebenen Gestaltungsräume auf sachgerechte Weise von den Instituten mit Leben gefülltwerden und alle Beteiligten (Institute, Aufsicht, Prüfer) ihrer neuen Rolle gerecht werden undbeispielsweise auch die Prüfer ihre Prüfungshandlungen verstärkt risikoorientiert vornehmen.Besonderes Gewicht legt die BaFin auf diesen Aspekt und betont, dass angemessenerisikogewichtete Prüfungsfeststellungen nur dann angemessen getroffen werden können, wenn beispielsweise auch die Größe des Instituts, der Geschäftsumfang, die Komplexität derbetriebenen Geschäfte sowie das Risikoprofil des Instituts beurteilt wird. Dies stelltnaturgemäß besonders hohe Anforderungen an die Qualifikation der Aufsichts- , WirtschaftsundVerbandsprüfer und benötigt vor allem langjährige Erfahrungen bei der Prüfung vonkleinen, mittleren und großen Kreditinstituten. [...]
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