Ausschuß für Organisation des Bundes / Ausschuß für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege
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Die Zusammensetzung und die Befugnisse der Verfassungsorgane, ihr Zusammenwirken, ihre staatsrechtliche Stellung und innere Organisation wurden im Parlamentarischen Rat zunächst in den Ausschüssen für "die Organisation des Bundes" und "für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege" beraten, die zu Beginn als Kombinierter Ausschuss tagten. Kein Fachausschuss des Parlamentarischen Rates hatte ein derart weit gestecktes Aufgabenfeld, die meisten Artikel des Grundgesetzes wurden zunächst hier beraten. Hinzu kam, dass zum Aufgabenbereich der beiden Ausschüsse so zentrale Streitfragen wie die Schaffung einer Länderkammer, die Befugnisse des Staatsoberhauptes und der Aufbau der obersten Bundesgerichtsbarkeit zählten. Auch die Bestimmungen im Zusammenhang mit der Notstandsgesetzgebung und beamtenrechtliche Fragen wurden hier intensiv diskutiert. Obgleich die Entscheidungen über die endgültige Fassung des Grundgesetzes nicht in diesen Fachausschüssen fielen, bildete ihre Arbeit bis in Formulierungen hinein die Grundlage für eine Reihe von wichtigen Artikeln, wie beispielsweise die zum konstruktiven Misstrauensvotum (Art. 67 GG) und zur Wahl des Bundespräsidenten (Art. 54 GG). Die mit wenigen Ausnahmen als stenographische Mitschriften vorliegenden Protokolle bilden eine besonders authentische Quelle, die im vorliegenden Band erstmals vollständig dokumentiert wird. Zusätzlich zu den Protokollen wurden auch jene Dokumente in die Edition aufgenommen, die den Ausschusssitzungen zugrunde lagen.
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