Der "offene Verfassungsstaat" des Grundgesetzes nach 60 Jahren
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Anlässlich des 60. Verfassungstages 2009 thematisierte ein Workshop des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht die Offenheit gegenüber dem Völker- und Europarecht als charakteristische Errungenschaft des Grundgesetzes. Eine kritische Betrachtung der deutschen Staatspraxis ergibt, dass auch hier Anspruch und Wirklichkeit nicht deckungsgleich sind. Ungeachtet gewisser rhetorischer Vorbehalte bemühen sich alle drei Gewalten jedoch ernsthaft, dem grundgesetzlichen Ideal nahezukommen. Die Verantwortlichen wissen, dass sie in der globalisierten Welt durch Mitentscheidung Souveränität wiedergewinnen können, die sie für nationale Alleingänge faktisch verloren haben. Deutschland kann wirksam nur als verlässliches (Mit-)Glied der EU und der Weltgemeinschaft sowie Freund der Völkerrechtsordnung seine langfristigen Interessen wahren und seinen Verfassungswerten global zu stärkerer Geltung verhelfen. Die nationalstaatliche Verfasstheit ist auch für das deutsche Volk eine zwar notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für ein Leben in Frieden, Freiheit, Sicherheit und Wohlstand.
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