Der Nachweis der vergaberechtlichen Eignung im Wandel
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Die für diesen Informationsaustausch zwischen öffentlichen Auftraggebern und Wirtschaftsteilnehmern zur Verfügung stehenden Nachweisinstrumente, insbesondere die Einheitliche Europäische Eigenerklärung, genügen nicht den Anforderungen an effiziente Vergabeverfahren. Das Ziel der Arbeit ist, auf Basis der Richtlinie 2014/24/EU, einen konkreten Reformvorschlag zu formulieren, der den Nachweis der vergaberechtlichen Eignung effizienter auszugestalten hilft. Das zentrale Element dieses Reformvorschlags ist die Einführung einer Eignungsvermutung. Um eine missbräuchliche Verwendung zu vermeiden, ist ein umfangreiches Anreiz- und Sanktionssystem vorgesehen.
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