Der mutmaßliche Wille als Kriterium für den ärztlichen Behandlungsabbruch bei entscheidungsunfähigen Patienten und sein Verhältnis zum Betreuungsrecht
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Die Frage, ob und inwieweit es in bestimmten Grenzbereichen des Lebens und Leidens erlaubt sein müsse, Sterbehilfe zu leisten, hat bis heute nicht zu einer weitgehenden Klärung dieser Frage geführt. Mehr als fünf Jahre wurde im Bundestag über das Thema «Patientenverfügung» diskutiert. Im Juni 2009 beschloss das Parlament eine gesetzliche Regelung. Die Arbeit analysiert, welche Ängste und Unsicherheiten bei Patienten, Angehörigen und Ärzten bei nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten bestehen. Um die bestehende Rechtsunsicherheit bei diesem ärztlichen Behandlungsabbruch zu beseitigen, werden die möglichen Kriterien zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens des Patienten untersucht und in Fällen fehlender Einigung zwischen Betreuer und Arzt eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung gefordert.
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