Der Komponentenansatz nach dem IDW Rechnungslegungshinweis - Maßgeblichkeit für die Steuerbilanz?
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Seit Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2008 und der damit einhergehenden Abschaffung der Aufwandsrückstellung nach § 249 Abs. 2 HGB a.F. sind die Diskussionen hinsichtlich einer komponentenweisen Abschreibung von Sachanlagen neu entfacht. Der Hauptfachausschuss des IDW hat als Reaktion einen Rechnungslegungshinweis zur handelsrechtlichen Zulässigkeit einer komponentenweisen Abschreibung veröffentlicht.
Durch die Anwendung einer komponentenweisen Abschreibung können Aufwendungen genauer als im Vergleich zu einer pauschalierten Abschreibung abgebildet werden.
Im Zusammenhang mit der steuerlichen Anerkennung einer komponentenweisen Abschreibung hat der BFH im Jahr 2011 ein strittiges Urteil gefällt. Wirtschaftsgüter eines Windparks sind über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Windkraftanlage abzuschreiben. Eine Aufteilung des Windparks in weitere Komponenten wird mit einem Hinweis auf die Bedeutungslosigkeit der IAS/IFRS für die steuerliche Gewinnermittlung abgelehnt. Im Urteil wird zum einen vernachlässigt, dass zwischen dem handelsrechtlichen Komponentenansatz und dem component approach nach IAS 16 Unterschiede bestehen und zum anderen braucht eine GoB-Konformität einer komponentenweisen Abschreibung nicht von Grund auf ausgeschlossen zu sein.
Es stellt sich somit die Frage, ob eine komponentenweise Abschreibung, gemäß dem IDW RH HFA auch auf das Steuerrecht übertragen werden kann und welche Voraussetzungen und Regelungen dafür erfüllt sein müssen. Außerdem gilt es zu diskutieren, inwieweit eine komponentenweise Abschreibung Potenzial zur Steuergestaltung bietet.
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