Der Internationale Arbeitskampf nach Art. 9 Rom II-Verordnung
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Mit Art. 9 Rom II-Verordnung wurde eine Spezialkollisionsnorm für die Anknüpfung der Schadenshaftung aus grenzüberschreitenden Arbeitskämpfen geschaffen. Keiner der 27 Mitgliedstaaten verfügte zuvor über eine gesonderte Norm zur Bestimmung des Arbeitskampfdeliktsstatuts. Um die Frage nach Sinn und Zweck einer eigenständigen Regelung zu beantworten, stellt die Arbeit Art. 9 Rom II-Verordnung vor und zeigt seine Stärken und Schwächen auf. Dazu analysiert die Autorin den Anknüpfungsgegenstand der Norm, seine Anknüpfungspunkte und letztlich die Reichweite des Arbeitskampfdeliktsstatuts. Besondere Bedeutung erlangt neben der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Einbeziehung ausländischer Entscheidungen sowie des ausländischen Schrifttums. Ein Anpassungsvorschlag zur Verbesserung der Norm beschließt die Thematik.
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