Der in Canon 1103 des Codex Iuris Canonici von 1983 enthaltene Ehenichtigkeitsgrund
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Dass eine Ehe durch den freien Konsens der Partner zustande kommt, erscheint uns als selbstverständlich. Dennoch gehören Furcht und Zwang bei der Eheschließung noch immer nicht der Vergangenheit an. Somit verdient can. 1103 CIC/1983 auch weiterhin Beachtung. Daneben birgt dieser Canon nach wie vor zahlreiche offene Fragen. Schon über die Anzahl der darin enthaltenen Tatbestände gibt es keine Einigkeit. Neben der Entwicklungsgeschichte des Canon 1103 werden wesentliche Fragen, wie die nach den Rechtsgrundlagen, den Tatbestandsmerkmalen und der Beweisführung, diskutiert.
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