Der Gläubiger- und Schuldnerwechsel im reformierten französischen Recht
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Mit der Schuldrechtsreform vom 1. Oktober 2016 hat der französische Gesetzgeber die Forderungsabtretung erheblich erleichtert und erstmals Regelungen zur identitätswahrenden Schuldabtretung getroffen. Mit der rechtsgeschäftlichen Surrogation, der Delegation sowie der Novation bleiben aber auch in Zukunft vielfältige Alternativkonstruktionen zum Austausch der Gläubiger- bzw. Schuldnerposition in einem Schuldverhältnis möglich. Nach einer umfassenden Darstellung der jeweiligen Voraussetzungen und Rechtsfolgen ermittelt Christoph Wurm zunächst, inwieweit die einzelnen Institute aus französischer Sicht noch von eigenständiger Bedeutung sind. Anschließend wird mithilfe eines Vergleichs mit den entsprechenden Regelungen des deutschen Rechts sowie der europäischen Modellentwürfe der Frage nachgegangen, ob von der Reform Impulse für eine Rechtsvereinheitlichung ausgehen können.
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