Der Gesetzlichkeitsgrundsatz im Lichte einer verfassungskonformen Straftatlehre
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Die Arbeit befasst sich mit dem nunmehr seit Jahrhunderten existierenden Gesetzlichkeitsgrundsatz. Der Umgang mit dem Gesetzlichkeitsgrundsatz und seinen Ausprägungen gibt immer wieder Anlass zur Diskussion. Beispielsweise steht neben der Wahlfeststellung und den Blankettstrafgesetzen die gesetzliche Bestimmtheit von Strafgesetzen nur allzu oft auf dem Prüfstand. Der Schlüssel zu einem belastbaren Ergebnis liegt in der konkreten Herausarbeitung der inhaltlichen Anforderungen, die der Gesetzlichkeitsgrundsatz tatsächlich mit sich zieht. Unter Zugrundelegung eines Straftatkonzepts, das zwischen den relevanten Normebenen sauber trennt, wird dem nachgegangen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der kritischen Begutachtung der in diesem Zusammenhang oftmals überakzentuierten »verhaltensleitenden Funktion« von Strafgesetzen. Im Anschluss widmet sich die Arbeit Strafgesetzen und Rechtskonstrukten, die im Hinblick auf den Gesetzlichkeitsgrundsatz als problematisch angesehen werden.
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