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Der gesetzliche Vertragseintritt

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Die Arbeit beschäftigt sich mit dem gesetzlichen Vertragseintritt. Dabei wird ein Dritter als Vertragspartei anstelle einer der bisherigen Parteien kraft Gesetzes einerseits zur Erfüllung der sich aus einem bereits bestehenden Vertrag ergebenden Leistungen verpflichtet und andererseits berechtigt, von dem Gegner die vertraglichen Gegenleistungen zu fordern. In diesem Fall wird die grundrechtliche Privatautonomie der Betroffenen angetastet, weshalb der gesetzliche Vertragseintritt der verfassungsrechtlichen Kontrolle unterliegt. Die hierdurch entstehenden Schranken stellen gerade die allgemeinen und gemeinsamen Tatbestandmerkmale dar. Hierin sind z. B. das besondere Kontinuitätsinteresse an der fortdauernden Vertragserfüllung und das bereits häufig in der hinzugezogenen Literatur angeführte Publizitätsprinzip zu verorten.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen

Preis

77,00 CHF

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