Der Gesellschaftsvertrag von Jean-Jaques Rousseau - Eine Betrachtung zum Freiheitsbegriff
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 1, 0, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Philosophie), Veranstaltung: Rousseau: Kritik der Kultur und Gesellschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Die Kämpfe um die Freiheit sind für den Großteil der Europäer - und natürlich nicht nur für diese - wesentlich historische. Nichtsdestotrotz bleibt es ein wesentlicher Begriff der Kultur, der sich wohl erst in seiner Entwicklungsgeschichte
in vollem Maße fassen lässt. Die Forderung der Freiheit begleitet das politische Denken durch seine gesamte Geschichte. Doch die Frage der Umsetzung und Organisation eines Gemeinwesens, das diese Forderung erfüllt, ist stets ein Anreiz und Beginn der Gedanken vieler Denker.
[...] J.-J. Rousseau stellt einen herausragenden Denker dar, da er, mit seiner radikalen Forderung nach der Freiheit des Einzelnen und der Beteiligung Aller an der politischen Macht, weit über seine Zeit hinausgeht. Überdies fordert er den Menschen zur Selbstverantwortung auf und entwickelt ein Staatsmodell, das diesem Anspruch versucht gerecht zu werden. Dies allein rechtfertigt bereits eine nähere Auseinandersetzung mit seinen Gedanken, nicht zuletzt daher, dass sie oft schlicht als utopisch abgetan werden.
Der Autor des Gesellschaftsvertrages bildet auf Grund dieses Anspruchs den Kern dieser Arbeit. Darüber hinaus ist die Stellung J.-J. Rousseau unter den Klassikern des politischen Denkens unbezweifelbar, was die Entscheidung für diesen Autor zusätzlich begründet. Die Organisation der Beteilung der Bevölkerung an ihrer Regierung bzw. der politischen Macht ist, ebenso wie die Forderung nach der Rechtmäßigkeit von Herrschaft, ein stets aktuelles Thema. Alle diese Aspekte treffen letztlich in der Auseinandersetzung mit dem Begriff der Freiheit zusammen. J.-J. Rousseaus erste Bedingung ist die Freiheit, und seine Überlegungen zielen auf die Schaffung von Verhältnissen, die diese, rechtmäßig und von Allen legitimiert, erhalten. Dennoch ergeben sich ungeahnte Gefahren, deren Auflösung bisweilen zu Ergebnissen führen kann, die dem Ziel der Freiheit diametral entgegenstehen.
Gelingt es der Arbeit anhand dieses Beispiels zu zeigen, dass trotz hehrer Ziele und einem für sich genommenen vernünftigen Anspruch, die Gefahr groß ist, die zu erreichenden Ziele gänzlich aus dem Blick zu verlieren, so hat sie ihre Aufgabe erfüllt. Denn dies, dass wird zu zeigen sein, geschieht in der Staatskonzeption J.-J. Rousseaus, trotz - oder gerade wegen - des radikalen Eintretens für die Freiheit.
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