Der funktionsbestimmte Begriff der Religionsgemeinschaft
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Seit Jahren stellt sich die Frage, wie "der Islam" in das Staatskirchenrecht eingebettet werden kann, damit muslimische Gemeinschaften in den Genuss der staatskirchenrechtlichen Verbürgungen, allen voran der Erteilung von Religionsunterricht, kommen. Innerhalb dieser kontrovers geführten Diskussion vertritt die Verfasserin die Auffassung, dass der Begriff der Religionsgemeinschaft funktionsbestimmt zu definieren ist. Dabei wird untersucht, ob eine solche Lesart sowohl mit dem Selbstverständnis der islamischen Vereinigungen als auch mit der staatskirchenrechtlichen Ordnung im Einklang steht.
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