Der Freiberufler. Abgrenzung vom Gewerbetreibenden
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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2, 3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach § 12 GG hat jeder das Recht, seinen Beruf frei zu wählen. Entscheidet sich ein Arbeitnehmer in die Selbstständigkeit zu wechseln, kann er bspw. zwischen der freiberuflichen und der gewerblichen Selbstständigkeit wählen.
Für eine selbstständig ausgeführte Tätigkeit gilt, dass die ausführende Person, das Unternehmensrisiko trägt und eigenverantwortlich auf eigene Rechnung handelt. Selbstständige werden unterteilt in Gewerbetreibende, Freiberufler oder in Land- und Forstwirtschaft tätige Personen.
Die folgende Arbeit beschäftigt sich mit dem Freiberufler und dessen Abgrenzung zum Gewerbetreibenden. Der Fokus wird dabei auf die Darstellung des Freiberuflers gelegt. Es gilt: Wie wird dieser definiert? Welche Voraussetzungen müssen für die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit erfüllt sein und welche Abgrenzungskriterien zum Gewerbetreiben bestehen?
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