Der Fall Sierra Leone. Sondergerichtshof, Amnestien, Wahrheits- und Versöhnungskommission
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Magisterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 14 Punkte, Universität Leipzig (Institut für Völkerrecht, Europarecht und ausländisches öffentliches Recht), Sprache: Deutsch, Abstract: Am 18.01.2002 wurde in Sierra Leone ein über zehn Jahre andauernder, mit extremer Brutalität geführter Bürgerkrieg offiziell für beendet erklärt. Er hinterließ ca. 50.000 Tote (andere Quellen gehen von bis zu 200.000 Toten aus), etwa 20.000 (anderen Angaben zufolge 400.000) verstümmelte Menschen, über 2 Millionen Flüchtlinge und Binnenvertriebene, verwüstete Dörfer und Städte sowie eine zerstörte Infrastruktur.
Zukunftsweisende, für den dauerhaften Frieden und die Stabilität im Land elementare Fragen betrafen den Umgang mit den Geschehnissen des Bürgerkrieges. Wie sollten die zahlreichen Menschenrechtsverletzungen aufgearbeitet und die Vergangenheit bewältigt werden? Auf welchem Weg konnten das Verlangen der Opfer nach Gerechtigkeit befriedigt und die Versöhnung innerhalb der Bevölkerung erreicht werden?
Für die Gestaltung des Transitionsprozesses in Postkonfliktgesellschaften gibt es kein Patentrezept. Da jedoch viele afrikanische Staaten von Konflikten, Bürgerkriegen und Kriegen betroffen waren und es noch immer sind, kann konstatiert werden, dass gerade diese Staaten eine Vorreiterrolle bezüglich der Vergangenheitsbewältigung, des Umganges mit Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen sowie weiterer mit dem Übergangsprozess zusammenhängender Aspekte spielen.
Die Besonderheit im Fall von Sierra Leone besteht darin, dass hier neben Amnestieregelungen für die Täter auch die Einrichtung eines Sondergerichtshofes und einer Wahrheits- und Versöhnungskommission beschlossen wurden.
Ob bzw. wie sich diese unterschiedlichen Instrumente der Vergangenheitsbewältigung miteinander vereinbaren lassen, welche positiven und negativen Folgen der eingeschlagenen Weg mit sich
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