Der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht
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Inhaltsangabe:Gang der Untersuchung:
Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die Suche nach Antworten auf die Frage, inwieweit der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht dem pädagogischem Verständnis von Erziehung gerecht wird und ob die Sanktionen des JGG mit einem pädagogischen Verständnis von Strafe in Einklang zu bringen sind. Deshalb erscheint es angebracht, mit der begrifflichen Auseinandersetzung der zentralen Idee - dem Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht - zu beginnen. Erst danach folgt, zum besseren Verständnis und als Hintergrundinformation, eine historische Rückschau, in der die Entwicklung des Erziehungsbegriffs erläutert wird, bevor nach einem Kapitel über die gegenwärtige, kontrovers geführte Diskussion zum Jugendstrafrecht der gedankliche Bogen mit einer Bilanz und dem Versuch eines Ausblicks geschlossen wird. Dazu werden, soweit es für ein näheres Verständnis geboten erscheint, die im JGG vorgesehenen - auf der Idee des Erziehungsgedanken basierenden - wesentlichen Grundlagen-Elemente des materiellen und formellen Rechts zu kritisch betrachten sein.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Vorwort7
I.Einleitung9
1.Untersuchungsgegenstand9
2.Der Gang der Arbeit11
3.Das Ziel der Arbeit12
4.Literaturlage und Forschungsstand13
II.Die Idee: Zum Begriff des Erziehungsgedankens16
1.Theorie16
2.Probleme in der Praxis18
3.Antinomie von Erziehung und Strafe21
4.Zusammenfassung27
Exkurs: Entgegengesetzte Positionen: Streitgespräch über Kinder- und Jugendkriminalität29
III.Strafrechtliche Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zur Verselbständigung des Jugendstrafrechts33
1.Das Kaiserreich: Regelung nach dem Reichsstrafgesetzbuch von 187133
2.Reformbestrebungen der Jugendgerichtsbewegung35
IV.Der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht im historischen Wandel40
1.Weimarer Republik40
1.1Verselbständigung des Jugendstrafrechts: das JGG 192340
1.2Erziehung und Strafe41
1.3Jugendstrafrecht und Sozialpädagogik44
1.4Zusammenfassung47
2.Nationalsozialismus48
2.1Verlauf der Jugendstrafrechtsreform im NS-Staat48
2.2Grundzüge des Reichsjugendgerichtsgesetzes (RJGG) von 194351
2.3Erziehung durch Strafe52
2.3.1Eingeschränkter Anwendungsbereich54
2.3.2"Auflockerung" der Altersgrenzen55
2.3.3Jugendarrest und unbestimmte Verurteilung58
2.4Die Rolle der Hitlerjugend62
2.5Der kriminalbiologische Dienst64
2.6Zusammenfassung66
3.Bundesrepublik67
3.1Entwicklung zum JGG 195367
3.2Wesentliche Neuerungen des JGG 195369
3.3Betonung [...]
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