Der "elektronische Taschendiebstahl"
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Als recht neues Phänomen beschreibt der "elektronische Taschendiebstahl" den Vorgang eines Täters, welcher heimlich ein mobiles Kartenlesegerät an die Geldkarte seines Opfers hält und so unbemerkt einen Kleinstbetrag bis 50 Euro vom Bankkonto des Opfers auf sein eigenes Bankkonto verbucht - und zwar ganz ohne PIN-Eingabe. Möglich ist dies dank der Kontaktlos-Zahlungsfunktion moderner Geldkarten, die hierzu mit einem NFC-Chip ausgestattet sind.
Im Schwerpunkt beschäftigt sich diese Arbeit mit der Frage, wie ein solcher Täter zu bestrafen ist, erste offensichtliche Strafnormen aus dem Strafgesetzbuch bleiben letztlich unerfüllt. Darüber hinaus liefert diese Arbeit Verhaltensempfehlungen für den Umgang mit elektronischen Zahlungsmitteln sowie erste Präventionsansätze für die Polizei, um "elektronische Taschendiebstähle" nachhaltig zu bekämpfen und das Beisichführen von Geldkarten sicherer zu gestalten.
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