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Der elektronisch geschlossene Vertrag mit Schiedsabrede

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Welche Chancen bietet die elektronische Kommunikation der internationalen privaten Schiedsgerichtsbarkeit? Bereits Art. 17 der E-Commerce-Richtlinie der EU aus dem Jahr 2000 verlangte, dass sämtliche Mitgliedstaaten in bestimmten Fallkonstellationen die außergerichtliche Streiterledigung auf geeignetem elektronischen Weg ermöglichen. Großer Vorteil eines online durchgeführten Schiedsverfahrens ist die Verkürzung der Verfahrensdauer. Vorstufe eines solchen Verfahrens ist regelmäßig der Abschluss einer Schiedsvereinbarung in elektronischer Form. Inwieweit eine solche heute wirksam ist, ist insbesondere in internationalen Verträgen noch unklar. Dieser Problematik widmet sich der erste Teil der Untersuchung. Im weiteren wird der Frage des materiell anwendbaren Rechts im Rahmen eines solchen Vertrages nachgegangen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Regelung des § 1051 ZPO gelegt.
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