Der Einfluss der Wertpapierabwicklung auf die Ausübung von Aktionärsrechten
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Eine übliche Technik der Wertpapierabwicklung ist es, Wertpapiere «immobil» in einem zentralen Depot zu verwahren. Diese «Immobilisierung» ermöglicht den Handel der verwahrten Wertpapiere, ohne dass die Zertifikate körperlich übergeben werden müssen. Bei dieser Technik werden Namenspapiere auf eine Wertpapiersammelbank oder ein Finanzinstitut indossiert, die dann als Aktionär ins Aktienregister eingetragen werden. Dies «entleert» das Aktienregister von den Aktionärsdaten der Gesellschafter im wirtschaftlichen Sinne. Als Folge müssen die Informationsvermittlung und die Ausübung von Rechten über Intermediäre erfolgen, was zusätzliche Kosten und negative Folgen für die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte mit sich bringt. All dies könnte vermieden werden, wenn entmaterialisierte Wertpapiere gesondert nach der Identität des Aktionärs gespeichert und umgebucht würden. Vorbilder für ein solches System sind in Deutschland und in den Vereinigten Staaten bereits vorhanden.
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