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Der Codex Iuris Canonici im Wandel

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Das Recht der Lateinischen Kirche unterliegt einem ständigen Wandel. Seit erstmaliger Promulgation des Codex Iuris Canonici sind gut hundert Jahre vergangen. Das 1918 in Kraft getretene Gesetzbuch sollte verbindliches Recht der Lateinischen Kirche systematisch bündeln. Um dieses Recht an die theologisch-ekklesiologische Entwicklung anzupassen, kündigte Papst Johannes XXIII. 1959 eine Revision des CIC/1917 an. Im Nachgang des Zweiten Vatikanischen Konzils mündete die Arbeit der Codex-Reformkommission 1983 schließlich in die Inkraftsetzung des neuen, in der Lateinischen Kirche geltenden Rechts durch Papst Johannes Paul II. Die Autoren dieses Bandes nehmen in ihren Beiträgen zu ausgewählten Bereichen einen kritischen Vergleich zwischen altem und neuem Recht vor und liefern Anstöße für eine Reform des kirchlichen Rechts.
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