Der Cateringvertrag
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Die modernen Vertragstypen setzen ihren Siegeszug im deutschen Rechtsraum unbeirrt fort. Der Cateringvertrag ist ein weiteres Beispiel für diese Entwicklung. Er dient dem umfassenden Bezug von Waren und Dienstleistungen gastronomischer Art. Die Gruppe der Nachfrager beinhaltet beispielsweise Verbraucher, Großunternehmen, Ereignisgestalter und Fluggesellschaften. Der Autor gibt in der Arbeit einen Überblick zur Typenvielfalt von Cateringverträgen. Bei der Untersuchung greift er auf Vertragsmaterial und Erfahrungen aus der Praxis zurück. Einen Schwerpunkt bildet die Analyse von Betriebs- und Flugcateringverträgen. Er gelangt zu dem Ergebnis, daß es sich bei Cateringverträgen um Typenkombinationsverträge handelt. Der Autor widmet sich im Rahmen einer Klauselanalyse ausgewählten Problemen, die beim Betriebscateringvertrag vom Betriebsverfassungsrecht, dem Outsourcing, der Leistungsdurchführung bis hin zu Abrechnungsmodellen reichen. Im Rahmen der Analyse des Flugcateringvertrages liegt ein Schwerpunkt bei den internationalen Fragestellungen, die exemplarisch am US-amerikanischen Recht demonstriert werden. Dabei werden auch das Deliktsrecht, die Qualitätssicherung und die Sicherung von Leistungskredit abgehandelt.
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