Der Bundespräsident. Ein entbehrliches oder wünschenswertes Amt?
BücherAngebote / Angebote:
Magisterarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1, 7, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Institut für politische Wissenschaften und Soziologie), Sprache: Deutsch, Abstract: "Wann reift endlich der Entschluss, dieses überflüssigste aller Staatsämter abzuschaffen?" Diese Frage wurde kürzlich in einem Leserkommentar im Spiegel als Reaktion auf einen Bericht über das Verhalten Horst Köhlers als "politikverdrossener" Bundespräsident, gestellt. Eine Reihe weiterer Bezeichnungen für das Amt des Bundespräsidenten scheinen ähnliches aussagen zu wollen, wenn man ihn als "Empfangschef der Nation", "Medaillenspender", "Protokollpräsident" (Leisner 1982, 454) oder "Grußaugust" betitelt und ebenfalls konstatiert wird, dass dieses Amt "so fade wie Hühnchen im Topf" sei. Diese Bezeichnungen geben der Meinung Ausdruck, dass das Amt an sich, oder in seiner aktuellen Ausgestaltung, überflüssig sei und entweder abgeschafft oder modifiziert werden sollte. Und wahrlich hat das Amt des Bundespräsidenten aus politikwissenschaftlichem Blickwinkel betrachtet, nicht viel zu bieten. Es scheint weit gehend negativ definiert zu sein und man könnte leichter eine Reihe von Befugnissen aufzählen, die der Bundespräsident nicht besitzt, als die Befugnisse nennen, die er besitzt. Letztere sind dann meist auch noch auf Zeiten beschränkt in der sich das parlamentarische System in einer Krise befindet.
Andere halten dem entgegen, dass der Bundespräsident durchaus eine Funktion im politischen System der Bundesrepublik habe. So nennt man ihn "Bundesmediator", "Libero der deutschen Demokratie" (Jochum 2000, 62), "pater familias" (Jochum 1999, 179) oder bezeichnet das Amt schlicht und ergreifend als "wünschenswert" (Ellwein 1977, 334). Der Historiker Manfred Görtemaker ist sogar der Meinung, dass wenn es dieses Amt nicht gäbe, man es erfinden müsste. Sie gestehen dem Bunde
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen