Der Beweiswert elektronischer Signaturen
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Die Beweisbarkeit von Willenserklärungen ist Grundvoraussetzung der gerichtlichen Durchsetzung rechtsgeschäftlicher Ansprüche. Auf Grund der rasanten Entwicklung der Informationstechnik und insbesondere des elektronischen Handels hat der Gesetzgeber Wege gesucht, elektronische Signaturen je nach technischer Voraussetzung einer differenzierten gerichtlichen Verwertbarkeit zuzuführen. Elektronisch signierte Dateien werden zukünftig an Bedeutung im Rechtsverkehr gewinnen, so daß es zu neuen Berührungspunkten des Zivilprozesses mit der modernen Computertechnologie kommt. Gegenstand dieser Arbeit sind die Untersuchung des Beweiswertes elektronisch signierter Willenserklärungen und neue Interpretationsvorschläge zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 292a ZPO.
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