Der besondere Artenschutz in der räumlichen Gesamtplanung
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Die Arbeit untersucht die Wirkung der Vorgaben zum
Artenschutz aus der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie
sowie des besonderen Artenschutzes aus dem Bundesnaturschutzgesetz
in der gesamträumlichen Planung. Es wird u. a.
erörtert, wie sich die Zielrichtungen der gesamträumlichen
Planung und des besonderen Artenschutzes zueinander
verhalten und ob dem besonderen Artenschutz aufgrund
der existierenden rechtlichen Vorgaben in der planerischen
Praxis schon ausreichend Bedeutung zukommt oder die aus
den rechtlichen Vorgaben abzuleitenden Anforderungen
sogar überschätzt werden. Dabei stehen die Funktion des
Gebotes der planerischen Erforderlichkeit, der planerischen
Abwägung sowie die Rechtsfigur der Funktionslosigkeit als
Einfallstor für den besonderen Artenschutz im Fokus der
Betrachtung.
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