Der Beschlussvergleich
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Mit der im Jahr 2001 neugeschaffenen Vorschrift des § 278 Abs. 6 ZPO wurde der sog. Beschlussvergleich in die ZPO eingeführt und damit die Möglichkeit geschaffen, gerichtliche Vergleiche auch außerhalb der mündlichen Verhandlung zu schließen. Neben den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen behandelt die Arbeit insbesondere das Zustandekommen des Vergleichsvertrags in den verschiedenen Varianten des mit Wirkung zum 1. Januar 2020 neu gefassten § 278 Abs. 6 S. 1 ZPO und damit die Schnittstelle von Zivilprozessrecht und allgemeiner Rechtsgeschäftslehre des Bürgerlichen Rechts. Dabei zeigt die Arbeit, dass die in der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre verankerten Grundgedanken in der Regel auch im Rahmen des Beschlussvergleichs entsprechend heranzuziehen sind, wenngleich deren Einpassung in das prozessuale Regime stets zu berücksichtigen ist.
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