Der Ausschluß des Zivilrechtsweges bei Eigentumsverlusten an Immobilien in der ehemaligen DDR
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Gegenstand der Arbeit ist die Aufarbeitung der Frage, welcher Rechtsweg für die Geltend-machung von Ansprüchen auf die Rückgewähr von Immobilien im Bereich der neuen Länder zu beschreiten ist. Es wird dargestellt, ob und welches Konkurrenzverhältnis zwischen zivil- und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen besteht, und ob dieses durch die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofes sowie der Entwicklung in der Gesetzgebung tatsächlich aufgelöst wurde. Schließlich wird die Frage nach einer endgültigen Trennung der Zuständigkeiten aufgeworfen. Es wird eine Risikotheorie entwickelt, die letztlich sämtliche Vermögensverschiebungen in der DDR staatlichem Einfluß zuordnet. Anhand der Gesetzgebung und den weiteren rechtlichen Einflußnahmemöglichkeiten des Staates der DDR wird verdeutlicht, daß die Möglichkeit des Beschreitens des Zivilrechtsweges die Rechtswirklichkeit in der ehemaligen DDR weitgehend ausblendet.
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