Der Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust?
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Diese Arbeit legt im Einzelnen dar, weshalb die Entscheidung desBFH vom 24.10.2017, VIII R 13/15mit den Grundsätzen methodengerechterGesetzesauslegung nicht mehrzu vereinbaren ist.(Rechtsansicht des Verfassers)
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