Der Amtsermittlungsgrundsatz im Arzthaftungsprozeß
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Bei einem Arzthaftungsprozeß handelt es sich um einen Rechtsstreit, in dem der Patient gegen den Arzt, Krankenhausträger und/oder ihr Personal vor Gericht Schadensersatzansprüche geltend macht. Zwischen den Parteien eines solchen Prozesses herrscht ein typisches Informationsgefälle, weil auf der einen Seite der medizinkundige Arzt und auf der anderen Seite der medizinunkundige Patient steht. Dies wiederum führt aufgrund des in einem solchen Prozeß üblicherweise geltenden Beibringungsgrundsatz zu unüberwindbaren Hürden, denn der Patient müßte den Sachverhalt, der seinen Anspruch begründet, darlegen und beweisen, was ihm aufgrund des erheblichen Informa-tionsgefälles schwer möglich sein würde. Ob dieses in unserem Rechtssystem so toleriert werden kann und darf und ob der Beibringungsgrundsatz nicht zugunsten des Amtsermittlungsgrundsatzes ausnahmsweise weichen muß, soll umfassend beantwortet werden.
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