Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
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Der Kommentar zum Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) zeigt die landestypischen Besonderheiten auf.
Der Kommentar informiert kompetent, anschaulich und praxisorientiert über Fragestellungen und Lösungsmöglichkeiten des Denkmalschutzes in Nordrhein-Westfalen. Er bietet einen guten Überblick über das Verwaltungshandeln nebst Verfahrensabläufen. Die neuste Rechtsprechung sowie die Bezüge zum Baurecht und Steuerrecht werden berücksichtigt.
Im Fokus der Neuauflage steht dabei die Gesetzesreform 2022 und die damit verbundene grundlegende Neuordnung des Denkmalschutzes in Nordrhein-Westfalen. Sie berücksichtigt zudem die Änderungen des Einkommenssteuergesetzes, des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie des nordrhein-westfälischen Klimaschutzgesetzes.
Das Werk ist damit ein wichtiger Ratgeber für Verwaltungsbehörden, Verbände, Gerichte, Anwält:innen, Denkmaleigentümer:innen, Architekt:innen, Steuerberater:innen, ehrenamtlich Beauftragte und alle sonst mit Denkmalschutz und Denkmalpflege befassten Personen.
Die Autoren Prof. Dr. Dr. Dimitrij Davydov, Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, Köln, Prof. Dr. Dr. Ernst Rainer Hönes, Ministerialrat a. D., Mainz, Dr. Birgitta Ringbeck, Ministerialrätin a. D., Soest und Dr. Holger Stellhorn, Richter am VG Arnsberg, kennen sich mit der Materie bestens aus.
"Der Kommentar ist weiterhin ein unentbehrliches Arbeitsmittel für alle, die mit dem Gesetz zu tun haben."
(Universitätsprofessor Dr. Janbernd Oebbecke, DVBl, Heft 19/2016)
"Insgesamt bleibt festzuhalten: fachliche Kompetenz der Autoren, verarbeitete Fülle an für die Praxis unerlässlichen Informationen sowie Ausgewogenheit und systematische Stringenz der Erläuterungen sind sichere Indizien dafür, dass dieser Kommentar eine wesentliche Arbeitsgrundlage für jeden im Denkmalschutzrecht Tätigen darstellt. Nicht nur in Nordrhein-Westfalen."
(Dr. Johannes Wasmuth, München, NVwZ 14/2015)
"Seine Kommentierung, welche auch die Erfahrung in den anderen Bundesländern berücksichtigt, behandelt alle wesentlichen Gesichtspunkte und Streitfragen und stellt damit eine wahre "Fundgrube" für die künftige Praxis in NRW dar."
(Dr. Joachim Arntz, Präsident des Verwaltungsgerichts Köln a.D., NWVBl. 4/15)
"Die Denkmalrechtsdarstellung beziehungsweise -kommentar verschaffen zielgerechte Informationen und vermitteln grundlegendes Verständnis für die Belange von Individuen, der Allgemeinheit, des städtebaulichen Denkmalschutzes. Hönes erweist sich zum wiederholten Male als einzigartiger Meister und Doyen des deutschen Denkmalrechts."
(Wolfgang Karl Göhner, Die Denkmalpflege 01/2020)
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