Denkmalrecht Niedersachsen
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Das Denkmalrecht fällt in die Kulturhoheit der Länder, die davon in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht haben.
Das Denkmalrecht fällt in die Kulturhoheit der Länder, die davon in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht haben.
Der Kommentar hat sich zwei Ziele gesetzt: Zum einen wird bei der Darstellung des Denkmalrechts bewusst über die niedersächsischen Grenzen hinausgegangen und neben der niedersächsischen auch die gesamte übrige Rechtsprechung zum Denkmalrecht und die Literatur zu den deutschen Denkmalschutzgesetzen einbezogen. Zum anderen bietet der Titel zusätzlich breitgefächerte Nachweise aus der Literatur und der Rechtsprechung.
Mit diesem Ansatz möchte der Kommentar die tägliche Arbeit der vielen mit denkmalrechtlichen Fragen befassten Denkmalschutz- und Kommunalbehörden erleichtern, aber auch Eigentümern, Anwälten und Gerichten einen schnellen Zugang zu den Entscheidungen ermöglichen.
Die Neufassung berücksichtigt die Änderungen durch die Niedersächsische Bauordnung und das Niedersächsische Klimagesetz und aktualisiert und vertieft insbesondere die Kommentierungen zum Einsatz erneuerbarer Energien sowie zur Grundsteuer.
Andreas Kleine-Tebbe, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht im Ruhestand und Christian Guntau, Richter am Verwaltungsgericht Hannover verantworten und kommentieren die Vorschriften gemeinsam.
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