Denkmalrecht Baden-Württemberg
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Das Denkmalrecht fällt in die Kulturhoheit der Länder, die davon in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht haben. Das Denkmalrecht Baden-Württemberg ist von zahlreichen landestypischen Besonderheiten geprägt, die im Kommentar zur Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg (DSchG) erläutert werden.
Das Denkmalrecht Baden-Württemberg ist von zahlreichen landestypischen Besonderheiten geprägt, die im Kommentar zur Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg (DSchG) erläutert werden.
Die behördlichen Maßnahmen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege werden zusammen mit den dazugehörigen Verfahrensabläufen erläutert. Das Spektrum des Verwaltungshandelns auf dem Gebiet des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege wird übersichtlich dargestellt, ebenso werden die Wechselbeziehungen mit dem Baurecht und dem Steuerrecht aufgezeigt.Die Neuauflage berücksicht zudem die Änderungen des Denkmalschutzes im Hinblick auf die Abwägung zwischen Klimaschutz und Denkmalschutzbelangen.
Sämtliche Vollzugsbestimmungen sind in die Kommentierung einbezogen.
Verwaltungsbehörden, Verbände, Gerichte, Anwälte, Denkmaleigentümer, Architekten, Steuerberater, ehrenamtlich Beauftragte, alle von Denkmalschutz und Denkmalpflege berührten Personen, erhalten damit einen erstklassigen Praxis-Ratgeber.
Prof. Dr. Gerd Hager, Karlsruher Institut für Technologie (KIT),
Prof. Dr. Felix Hammer, Kanzler und Justitiar der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Rottenburg,
Sabine Moritz, Regierungsdirektorin, Landratsamt Ortenaukreis,
Dr. Dagmar Zimdars, Hauptkonservatorin, a.D.
und
Prof. Dr. Dr. Dimitrij Davydov, Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, Köln Lehrbeauftragter an der Universität Heidelberg
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