Demokratische Staats- und Verfassungslehre der Weimarer Republik
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Für Weimar war die deutschnationale, konservative Staatslehre eine Hypothek. Sie stellte sich dann 1933 überwiegend in den Dienst der NS-Diktatur. Staatsrechtler dagegen, die die liberale Demokratie als "Herzensrepublikaner" verteidigten und zu einer pluralistischen Sicht von Staat und Gesellschaft - und damit nach "Westen" - durchdrangen, gab es nur wenige. Hierzu zählten: Hans Kelsen, Karl Loewenstein, Hugo Preuß, Gerhard Anschütz, Richard Thoma und Hermann Heller.
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