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Demokratische Kontrolle völkerrechtlicher Verträge

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Die Auffassung, dass die auswärtigen Angelegenheiten eine Domäne der exekutiven Gewalt sind, bestimmt bis heute das Verfassungsrecht vieler Staaten. Parlamente haben oft kein Initiativrecht in Bezug auf völkerrechtliche Verträge, sind nicht an der Aushandlung solcher Abkommen beteiligt und erhalten häufig auch gar nicht die notwendigen Informationen, um die Verhandlungen zu begleiten. Völkerrechtliche Verträge beruhen deshalb üblicherweise auf einer schwächer ausgebildeten demokratischen Legitimation als innerstaatliche Gesetze. Die Prärogative der Exekutive im Bereich der vertraglichen Außenpolitik wird jedoch zunehmend hinterfragt. Tatsächlich zeigt sich im 21. Jahrhundert, dass sich außenpolitische Entscheidungen als immer wichtiger für die Wirtschafts-, Umwelt- und Sozialpolitik und damit für die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger erweisen. Eine einfache Trennung zwischen Außen- und Innenpolitik lässt sich demzufolge nicht mehr aufrechterhalten. Die Diskussion über die demokratische Dimension internationaler Abkommen mag in vielen europäischen Staaten neu sein. Die österreichische Verfassung anerkennt Staatsverträge dagegen schon seit Anbeginn als parlamentarische Rechtssatzform und sieht demgemäß erhebliche Mitwirkungsrechte des Parlaments vor. In der Schweiz müssen völkerrechtliche Abkommen, die die Regierung abschließt, darüber hinaus nicht nur vor dem Parlament, sondern gegebenenfalls auch vor dem Volk bestehen, das sich in Referenden hierzu äußern kann. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der vorliegende Band mit den unterschiedlichen Traditionen der demokratischen Legitimation und Kontrolle völkerrechtlicher Verträge in Österreich und der Schweiz sowie auch auf EU-Ebene.
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